Krankengymnastik in Lübeck (KG)

Krankengymnastik in Lübeck (KG) – alles, was Sie vor Ihrem ersten Termin wissen müssen!

Sie sind wegen körperlicher Beschwerden zum Hausarzt und haben Krankengymnastik verschrieben bekommen? Dann haben Sie den ersten Schritt zu mehr Wohlbefinden und Lebensqualität im Alltag bereits getan. Wie Sie Krankengymnastik in Lübeck (KG) bei uns buchen und was es für den ersten Termin zu beachten gilt, erfahren Sie hier.

Was ist Krankengymnastik?
Eines vorweg: Krankengymnastik und Physiotherapie sind zwei Bezeichnungen für die gleiche Sache. Es handelt sich dabei um eine spezielle Form des körperlichen Trainings, das immer dann zum Einsatz kommt, wenn im menschlichen Bewegungsapparat die Funktionsfähigkeit beeinträchtigt ist. Die äußere Anwendung von Übungen, Maßnahmen und sonstigen Behandlungen führt dazu, dass die Funktion wieder hergestellt wird und Ihre Beschwerden sich maßgeblich verbessern. Was Physiotherapie betrifft, gibt es zahlreiche Ansätze, um Verbesserungen am menschlichen Körper und seinen Beschwerden zu erreichen. Strenggenommen gehört auch die Physikalische Therapie zum Bereich der Physiotherapie. Darunter fasst man Massagen, Hydrotherapie, aber auch Elektrotherapie und Wärme- bzw. Kälteanwendungen zusammen. Dank der Methodenvielfalt ist es möglich, die Therapie direkt an Ihre Bedürfnisse anzupassen und dadurch den individuell größtmöglichen positiven Effekt zu erzielen.

Heilmittelverordnung – was ist das?
Für den ersten Termin bei Ihrer Krankengymnastik in Lübeck (KG) ist die Heilmittelverordnung unverzichtbar. Es handelt sich dabei um die Unterlage, die Sie anstelle eines Rezepts von Ihrem überweisenden Arzt ausgestellt bekommen haben. Die Heilmittelverordnung hält fest, welche therapeutischen Maßnahmen zur Linderung des Krankheitsbildes vorgenommen werden sollen. Eine Heilmittelverordnung kann entweder ergo- oder logopädische Maßnahmen verschreiben, aber eben auch physiotherapeutische. Auf der Heilmittelverordnung ist zudem festgehalten, wie oft die Krankengymnastik erfolgen soll. Dies kann einmal pro Woche sein, aber auch mehrmals pro Woche, um einen möglichst schnellen Effekt zu erzielen. Maximal kann die Heilmittelverordnung aber zwölf Termine umfassen. Dies bedeutet, dass Sie nach Wahrnehmen aller zwölf Termine erneut bei Ihrem überweisenden Arzt vorstellig werden sollten, um den Behandlungserfolg zu überprüfen. Dieser stellt dann bei Bedarf eine weitere Heilmittelverordnung aus und die Krankengymnastik kann erneut wahrgenommen werden.

So buchen Sie Ihren Termin
Sie haben Ihre Heilmittelverordnung bereits vorliegen? Dann sollten Sie sich keine Zeit mehr mit der Terminvereinbarung lassen. Denn schließlich sind einmal ausgestellte Heilmittelverordnungen lediglich 28 Tage lang gültig. Innerhalb dieser 28 Tage muss also zwingend mit der Behandlung begonnen werden. Auch dann, wenn Sie Ihren Termin quartalsübergreifend vereinbaren, gilt die 28-Tage-Regel. Sie haben die 28 Tage bereits überschritten? Dann rufen Sie am besten bei Ihrem überweisenden Arzt an, der Ihnen eine neue, gültige Heilmittelverordnung ausstellen kann. Um Krankengymnastik in Lübeck (KG) wahrnehmen zu können, rufen Sie einfach in unserer Praxis an und vereinbaren Sie einen ersten Termin. Zu diesem bringen Sie auch Ihre Heilmittelverordnung mit, damit wir genau wissen, welche Maßnahmen Ihnen verschrieben wurden. Die Heilmittelverordnung bleibt dann bei uns in der Praxis und dokumentiert mit Datum jede einzelne der geleisteten Sitzungen.

Jetzt Termin buchen und Krankengymnastik in Lübeck genießen!
Sie möchten endlich wieder mehr Lebensqualität genießen, beweglicher werden und alte Beschwerden hinter sich lassen? Oder Sie haben Bedarf nach Physiotherapie im Rahmen der Behandlung von Verletzungen der unterschiedlichsten Art? Dann sind Sie bei unserer Krankengymnastik in Lübeck (KG) an der richtigen Stelle. Rufen Sie jetzt an und vereinbaren Sie Ihren ersten Termin bei uns – wir freuen uns auf Sie!