Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Stand: Juli 2024

  1. Geltungsbereich
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die ein/e Verbraucher/in (nachfolgend: „Patient“) mit der Physiotherapie Sonnemann am Lindenplatz, Moislinger Allee 2c, Ärztehaus am Lindenplatz, 23558 Lübeck (nachfolgend: „Anbieterin“) direkt (bspw. per E-Mail o. Ä.) oder über die Terminbuchungsfunktion auf der Website www.physio-sonnemann-luebeck.de über Dienstleistungen der Anbieterin abschließt.
    2. Die Anbieterin widerspricht ausdrücklich der Einbeziehung etwaiger Bedingungen des Patienten, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren schriftlich eine abweichende Regelung.
    3. Sollten sich einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen solche Bestimmungen zu vereinbaren, die so weit wie möglich den rechtlichen und wirtschaftlichen Inhalt der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen haben. Im Falle einer Regelungslücke findet diese Regelung entsprechend Anwendung.
  1. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung
    1. Die Anbieterin bietet folgende Dienstleistungen an:
  • Physiotherapeuthische Behandlungen
    • Krankengymnastik
    • Manuelle Therapie, Kältetherpie, Heiße Rolle, Fango, Heißluft
    • KG ZNS, PNF KG Atemtherapie bei Mucoviszidose
    • Bindegewebsmassage, Lymphdrainage/Kompressionsbandagierung
  • Wellness
    • Klassische Massagen
    • Aromaölmassage, Wohlfühl-Fußmassage, Paraffinbad
    • Hot Stone Ganzkörper / Rücken
    1. Alle Behandlungen erfolgen auf Wunsch des Patienten unter der Maßgabe, den Patienten ganzheitlich zu behandeln. Die Beseitigung oder Linderung bestehender gesundheitlicher Beeinträchtigungen wird mit den gegebenen Mitteln zeitnah angestrebt, jedoch steht das Bemühen, langfristig die Ursache dieser Beeinträchtigungen zu beheben, im Vordergrund.
    2. Die Behandlungszeiten richten sich – bei entsprechender Verordnung – nach den Vorgaben der jeweiligen Krankenkasse, können aber im einzelnen Behandlungsfall länger sein, als sie üblicherweise von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden.
    3. Alle durch die Anbeiterin durchgeführten Therapien erfolgen nach Absprache mit dem Patienten. Dieser verpflichtet sich, insbesondere alle Fragen, die seine Person, seine Gesundheit und den bisherigen Therapieverlauf betreffen, umfassend und wahrheitsgetreu zu beantworten bzw. für die Behandlung wichtige Informationen selbstständig anzugeben.
    4. Für den Fall einer eventuell konkret notwendigen Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten, um die Therapie zu optimieren, entbindet der Patient die Anbieterin gegenüber dem behandelnden Arzt und/oder weiteren Therapeuten untereinander von der Schweigepflicht.
    5. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Die Anbieterin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient erforderliche Therapiemaßnahmen verweigert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt und damit Therapiemaßnahmen verhindert.
  1. Angebot und Vertragsschluss
    1. Die auf der Website der Anbieterin beschriebenen Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote der Anbieterin dar, sondern dienen zur Illustration und Abgabe eines Angebotes des Patienten.
    2. Der Patient hat die Möglichkeit, die Dienstleistungen auf der Homepage der Anbieterin über ein Kontaktformular oder per E-Mail, Telefon oder direkt vor Ort bei der Anbieterin anzufragen. Ein verbindlicher Vertrag kommt jedoch erst dadurch zustande, dass der Patient eine verbindliche Anmeldung schriftlich abgibt und die Anbieterin dieses Angebot annimmt.
      1. Die Geschäftsbeziehung entsteht auf Grundlage einer gültigen ärztlichen Heilmittelverordnung (Rezept), auf welcher die Patienten bei erbrachter Heilmittelleistung (Behandlung) stets unterschreiben müssen. Die Geschäftsbeziehung beginnt mit Terminierung des ersten Behandlungstermins.
      2. In Fällen einer individuellen Gesundheitsleistung („IGeL“) entsteht eine Geschäftsbeziehung durch Abschluss eines Behandlungshonorarvertrages zwischen Anbieterin und Patient, es entsteht kein Vertragsverhältnis zwischen der Versicherung der Patienten und der Anbieterin.
    3. Eine Terminsbuchung von Minderjährigen ist nur in Abstimmung mit der Anbieterin und nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich.
    4. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung der Anbieterin und/oder den Angaben in der Vertragsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
  1. Preise und Zahlungsmodalitäten
    1. Für die erbrachten Leistungen berechnet die Anbieterin dem Patienten ausschließlich Honorarbeträge auf der Grundlage der Gebührenübersicht für Therapeuten. Die Anbieterin weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass ein einheitliches Gebührenverzeichnis für physiotherapeutische Leistungen in Deutschland nicht existiert. Es gilt stets die aktuelle veröffentlichte Preisliste. Bei Abrechnung mit der Krankenkasse des Patienten fällt für diesen ggf. ein Selbstbehalt an, über den er zuvor von der Anbieterin informiert wird.
    2. Dem Patienten stehen derzeit folgende Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:

Barzahlung

Überweisung nach Rechnungstellung

Der Patient hat die vereinbarte Vergütung vor Beginn der Veranstaltung per Überweisung binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung zu erbringen.

    1. Kommt der Patient mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, kann die Anbieterin Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
    2. Die Anbieterin stellt dem Patienten stets eine Rechnung aus, die ihm in Textform zugeht.
  1. Terminsverschiebungen/-absagen, Leistungszeit
    1. Patienten können bestätigte Termine unter den in Ziffer 2 dargestellten Bedingungen stornieren und umbuchen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt von den nachfolgenden Regelungen unberührt.
    2. Die Terminsbuchung des Patienten ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit der Anbieterin für gegenstandslos erklärt werden. Wurde keine anderweitige Regelung vereinbart, gilt generell: Kann der Patient einen Termin aus wichtigem Grund nicht wahrnehmen, ist eine Terminänderung oder Terminabsage telefonisch oder in Textform (E-Mail) bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Bei Terminabsage hiernach oder bei fehlender Absage werden durch die Anbieterin gegenüber dem Patienten die vereinbarten Kosten bzw. die Kosten in Höhe des Kassenpreises berechnet, wenn und soweit der Termin durch die Anbieterin nicht anderweitig vergeben werden kann.
    3. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann unter Umständen auch im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es ist der volle Behandlungspreis gemäß vertraglicher Vereinbarung zu zahlen. Sollte durch die Verspätung die Einhaltung der Vereinbarungen mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr möglich sein, gilt der Termin als ausgefallen ohne vorherige Absage und wird dem Patienten entsprechend Ziff. 5.2 nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung gestellt.
    4. Werden 2 Termine in Folge nicht wahrgenommen, behält sich die Anbieterin vor, die restlichen Termine zu streichen, die entsprechende Heilmittelverordnung abzurechnen und die nicht wahrgenommenen Termine dem Patienten privat in Rechnung zu stellen.
    5. Sofern der Anbieterin nachweislich Kosten entstanden sind, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Terminsbuchung stehen und zum Zeitpunkt des Rücktritts fällig werden, erstattet der Kunde diesen Aufwand.
    6. Dem Kunden steht es frei, einen abweichenden Schaden nachzuweisen.
  1. Durchführungsänderung durch die Anbieterin
    1. Die Anbieterin behält sich vor, die Durchführung von Terminen abzusagen, zu verlegen bzw. zu kündigen bis zum Tag der Veranstaltung, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, Verletzung, unzumutbare Wetterbedingungen, Gefahr für Leib und Leben, Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen und Empfehlungen)
    2. Ein vergleichbares Ersatzangebot wird unterbreitet. Sofern sich Anbieterin und Patient nicht auf das Ersatzangebot verständigen können, wird die ggf. bereits gezahlte Kosten zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegen die Anbieterin bestehen nicht.
  1. Haftungsausschluss
    1. Der Patient verzichtet gegenüber der Anbieterin und deren Erfüllungsgehilfen auf die Geltendmachung von Ansprüchen aus Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Termin stehen.
    2. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet die Anbieterin unbeschränkt, sofern die haftungsbegründenden Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Kardinalspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Anbieterin nicht.
    3. Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
    4. Ist die Haftung der Anbieterin ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  1. Vertragsdauer und Kündigung
    1. Die Vertragsdauer ist im individuellen Vertrag geregelt.
    2. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

– der Patient mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet

– der Patient nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt

    1. Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
  1. Datenschutz
    1. Dem Patienten ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Anbieterin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Patient stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Anbieterin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Patienten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Informationen kann der Patient der Datenschutzerklärung der Anbieterin entnehmen.
    2. Dem Patienten ist ferner bekannt und er willigt darin ein, dass der Anmelde- und Kassenbereich der Praxis der Anbieterin videoüberwacht wird und hierbei ggf. Aufnahmen des Patienten gemacht werden. Die Aufnahmen erfolgen zur Diebstahls- und Vandalismusprävention sowie deren Verfolgung und werden unverzüglich gelöscht, sobald sie zu diesem Zweck nicht mehr benötigt werden. Die Bilder werden für eine Dauer von 30 Tagen in der durch die Anbieterin der Kamera, „Blink“, einer Marke der Immedia Semconductor LLC, 100 Burtt Road, 100, Andover, Massachusetts, 01810, United States of America (USA), bereitgestellten Cloud gespeichert. Die Datenschutzerklärung von Blink ist abrufbar unter https://blinkforhome.com/privacy-policy-de. Wir haben mit Blink insoweit einen Vertrag zur Datenauftragsverarbeitung geschlossen und es wurde seitens der EU insoweit ein Angemessensheitsbeschluss (sog. EUR-US Data Privacy Framework) erlassen, der bestätigt, dass ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten besteht, die aus der EU an die am EU-U.S. Data Privacy Framework teilnehmenden Unternehmen übermittelt werden.
    3. Dem Patienten steht das Recht zu, seine Einwilligung(en) jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Anbieterin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Patienten verpflichtet. Bei laufenden Dienstleistungen erfolgt die Löschung nach Abschluss der Dienstleistung. Bei strafrechtlichen Ermittlungen aufgrund Aufnahmen aus Ziff. 9.2 nach Abschluss derselben.
  1. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegung
    1. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Anbieterin und dem Patienten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
    2. Die Anbieterin ist weder verpflichtet noch bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
  1. Besondere Bedingungen für die Buchung von Mitgliedschaften
    1. Mit der 6- bzw. 12-Monate Mitgliedschaft erhält der Patient die Möglichkeit, die Trainingseinrichtung zu einem Pauschalpreis 2 x wöchentlich für jeweils 30 Minuten zur physiotherapeuthischen Behandlung und/oder Massage zu nutzen (je nach Mitgliedschaft). Es gelten die übrigen Bedingungen, insbesondere zur Terminsbuchung, -absage entsprechend.
    2. Der monatliche Betrag wird jeweils zum dritten des Monats abgebucht, sofern das Mitglied eine Einzugsermächtigung erteilt bzw. ist zum Dritten des Monats zur Zahlung fällig. Bei Rückbuchung bzw. Nichtzahlung von mindestens zwei Teilbeträgen ist die gesamte vereinbarte Vergütung für die Laufzeit zur sofortigen Zahlung fällig.
    3. Die Mitgliedschaft kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden und verlängert sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn keine fristgemäße Kündigung erfolgt. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.
    4. Die Anbieterin ist berechtigt, die Preise für die Mitgliedschaft nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit anzupassen – erklärt sich der Patient hiermit nicht einverstanden, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht binnen zwei Wochen ab angekündigter Preiserhöhung zu.